Deprecated: Optional parameter $post_types declared before required parameter $location is implicitly treated as a required parameter in /mnt/web115/d3/93/5784993/htdocs/beckumcity/wordpress/wp-content/plugins/monarch/monarch.php on line 3783 "Sehr geehrter Herr Bürgermeister …" - Beckumer Marktplatz

Uns erreichte ein Brief an den Bürgermeister von den Eigentümern am Marktplatz Beckum mit der Bitte zur Veröffentlichung.

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir, die Eigentümer am Marktplatz Beckum, bedanken uns freundlich für Ihre Kaufangebote zu unseren Teilflächen am Beckumer Marktplatz. Diese Kaufangebote haben die Unterzeichner (bereits mehrfach) abgelehnt. Wie wir im Zeitungsartikel der Glocke vom 19.09.18 gelesen haben, stehen Sie noch mit Eigentümern in Verhandlung. Um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen, wenden wir uns heute mit diesem Brief an Sie.

Zudem möchten wie Sie bitten, von weiteren Anfragen abzusehen. Wir fühlten uns teilweise in den vereinbarten „Einzelgesprächen“, bei denen dann aber doch mehrere Personen aus der Stadtverwaltung anwesend waren, massiv unter Druck gesetzt. 

Nachdem die Absagen zum Verkauf, für ein Zehntel des Bodenrichtwertes, ausgesprochen worden sind, sollen wir unsere Grundstücke nun widmen bzw. eine Gestattung aussprechen. Der Öffentlichkeit sozusagen unentgeltlich, unter Aufgabe eigener Rechte, unsere Grundstücke zur Verfügung stellen. Wir betonen nochmals, dass wir weder einer Widmung, Schenkung oder einem Verkauf zustimmen.

Zu dieser Stelle fragen wir uns natürlich, warum denn die „Stadt“ (also der Stadtrat) ihre Flächen nicht der Öffentlichkeit widmet? Wo sie doch den weitaus größeren Anteil am Marktplatz hat. Und dieses nach unserer Rechtsauffassung schon längst hätte tun müssen, aber bis dato noch immer nicht getan hat.

Warum sollten wir widmen? Erst die teuren Anliegerkosten zahlen (das Volumen steigt ja schon vor Baubeginn stetig weiter), um dann später die Flächen teuer zurück zu mieten u. a. für die Außengastronomie?

Ihr Umgang verwundert uns sehr, denn wenn wir mal ins Gesetzbuch schauen, stellen wir fest:  Sie dürfen unsere Grundstücke gar nicht „planen, auskoffern, verdichten und mit neuem Pflaster überbauen“. Ihnen obliegt absolute Sorgsamkeitspflicht gegenüber unserem Eigentum, so dass Sie selbst an den Grenzen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen müssen, die ein Abrutschen der Fläche bzw. eine Beschädigung der darauf befindlichen Gegenstände, wie u. a. ein Baum, verhindern. Wir, die Anwohner und Eigentümer, befürchten bei einem Umbau dieser Größenordnung eine massive Beschädigung unseres Eigentums.

Unsere Gebäude stellen den historischen Stadtkern dar, sind zum Teil Denkmal geschützt, zum Teil aus dem 18. Jahrhundert. Jeder von uns ist bemüht, nach finanziellen Möglichkeiten, die Gebäude zu erhalten und das Bild am Marktplatz zu wahren. Eine Unterstützung, wie in anderen Städten, würden wir uns in Beckum dringend wünschen. Ihrerseits gibt es nicht einmal eine Antwort auf Fragen nach Sicherung der Gebäude bzw. Kostenübernahme der Gebäudegutachten.

Wir sehen daher von einer Auskofferung unserer Grundstücke ab.

Weil das öffentliche Kommunalrecht nur für den Bereich der ehemaligen öffentlichen Straßenführung greift, stehen wir uns auf allen anderen Flächen, Herr Bürgermeister, als Nachbarn gegenüber. Die Androhung einer Enteignung ist, nach eingehender juristischer Beratung, sinnlos.Sie entbehrt in diesem Land jeder Rechtsgrundlage. Sie können keinen ihrer Nachbarn enteignen, weder als Privatperson noch als „Verwaltung“ mit privaten Grundstücken.

Über frühzeitige Gespräche hätten wir uns übrigens sehr gefreut – und zwar bevor der Rat über fremdes Eigentum entscheidet. Bei Ihrer Planung haben wir als Eigentümer und Anwohner berechtigte Ängste.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Holtmann, Familie Heimann, Familie Müller, Familie Leweling, Sybille Niehaus“

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