Nachfolgend meine Fragen in der öffentlichen Ratssitzung und deren nachträgliche Beantwortung durch den Bürgermeister.

1. Können Rat und Verwaltung sich wirklich vorstellen, daß im Zuge eines „freien Wählerwillen Geniestreichs“ (FWG) mal eben so über die Gestaltung des zentralen Ortes der Stadt Beckum entschieden wird, bei dem einige wenige Menschen mal eben so sagen, wo’s lang gehen soll?

2.Ist es nicht so, daß in der zur Abstimmung stehenden Variante 3 keinerlei Anregungen der Bürgerbeteiligungen eingegangen sind? Und: Sieht die Gruppierung im Rat, die beansprucht, den „freien Wählerwillen“ zu   vertreten, darin keinerlei Problem?

3. Ist die Bürgerbeteiligung denn vielleicht insgesamt nur eine Augenwischerei gewesen?

Antwort auf die Fragen: 1, 2 und 3

Gemäß § 41 Absatz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Rat für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig. Das heißt, dass die gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Rat der Stadt Beckum über die Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen entscheiden. Im Vorfeld der jetzt von der Fraktion der FWG-Fraktion initiierten Entscheidung sind im Zuge der Planung des Marktplatzes vielfältige und umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für die Einwohnerinnen und Einwohner angeboten worden. Die Aufarbeitung des Brunnens und die Verschiebung des Brunnens nach Westen sind zum Beispiel Anregungen aus den Bürgerworkshops. Der Umgang mit den Platanen wurde ebenfalls kontrovers diskutiert, aber ohne eine eindeutige Präferenz. Umsetzbare, alternative Vorschläge dazu sind mir nicht bekannt. Weitere Vorschläge und Ideen wurden durch den Planer aufgenommen und geprüft. Im Zuge der Ausführungsplanung werden die konkreten Elemente der Platzgestaltung entwickelt. Insofern gibt es auch in der Folge die Möglichkeit, sich im Prozess der Marktplatzumgestaltung einzubringen. Die bisher angebotenen Beteiligungsformate sind deutlich über die üblichen Maßnahmen im Rahmen solcher Vorhaben hinausgegangen. Dabei wurden auch ungewöhnliche Wege beschritten. Planungsbüro und Verwaltung waren stets offen für Anregungen auch außerhalb der angebotenen Veranstaltungen.

4. War es nicht so, daß bei den Bürgerbeteiligungen zumindest der Eindruck erweckt wurde, daß Markt- und Kirchplatz als Teile eines Gesamtkonzepts der Innenstadtentwicklung zu behandeln seien?

Es wäre seitens der Stadt Beckum wünschenswert, wenn die zentralen innerstädtischen Bereiche Marktplatz, Kirchplatz, Straße Kirchplatz und Propsteigasse auf der gleichen konzeptionellen Grundlage mit ähnlichen Gestaltungsmerkmalen gestaltet sein würden. Ursprünglich war seitens der Stadt Beckum nur beabsichtigt, den Marktplatz umzugestalten. Der Wunsch den Kirchplatz neu zu gestalten, ist von der Kirchgemeinde an die Stadt Beckum herangetragen worden. Gleichwohl handelt es sich zunächst um Kirchengrund. Daher hat die Kirchengemeinde auch die Planung für den Kirchplatz beauftragt. Ob es zu gemeinsamen Gestaltung kommt, und nichts anderes wurde bislang seitens der Stadt Beckum erklärt, hängt von den Ergebnissen der weiteren kircheninternen Abstimmungsprozesse, der möglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Beckum und der Kirchengemeinde sowie den ggf. notwendigen politischen Entscheidungen dazu ab.

5. Ist Rat und Verwaltung bekannt, daß sich inzwischen eine Gruppe von Leuten auch des Heimatvereins an die Kirchengemeinde gewendet hat, um zu erreichen, daß die Planungen des Kirchplatzes grundlegend überarbeitet werden?

„Ja“

6. Sehen Rat und Verwaltung nicht, daß die gesamte Planung des Bereichs um die Kirche auch innerkirchlich längst nicht ausgestanden ist?

Der Verwaltung sind Einzelheiten hierzu nicht bekannt.

7. Ist damit nicht eine Entscheidung pro Variante 3 heute eigentlich gänzlich unmöglich?

„Nein“

8. Ist es nicht so, daß die vorliegenden Varianten des Planungsbüros nur in einer Beziehung hervorstechen, nämlich in ihrer Einfalllosigkeit? Platzgestaltung nach Euronorm: Großer kahler Platz, neckisches Wasserspielchen und am Rand etwas hingetupftes Bonseigrün.

Die Frage zu den Varianten des Planungsbüros ist eine polemische Meinungsäußerung. Bei der Umgestaltung des Marktplatzes war von Anfang zu berücksichtigen, dass eine Marktfläche – wie es der Name schon sagt – in erster Linie dem Markt dient, also den Wochenmärkten und sonstigen Veranstaltungen zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt. Hinzu kommen Anforderungen an eine bessere Aufenthaltsqualität – dazu gehört auch eine dem Umfeld angepasste, sinnvolle Begrünung – und Barrierefreiheit. Weiterhin finden auf dem Marktplatz Lieferverkehre statt. Insofern ist der Marktplatz multifunktional einzurichten.

9. Wissen die Befürworter des heutigen Antrags nicht, daß die Platanen, die zur Zeit den Marktplatz atmosphärisch und mikroklimatisch positiv gestalten, nach dem in Auftrag gegebenen Gutachten vital sind (noch für mindestens eine weitere Generation), daß nach Aussage aller Versorger keinerlei Beeinträchtigungen von ihnen ausgehen oder handelt es sich hier bloß um den bösen Mutwillen: Weg mit Bäumen, die gehören doch in den Wald!

Die Frage richtet sich an die Fraktionen im Rat. Die Verwaltung geht davon aus, dass den Fraktionen die Gutachten bekannt sind.

10. Und der Brunnen: wird da nicht für ein paar mehr Zuschauer bei einigen wenigen Veranstaltungen  die gestalterische Kraft des Pütbrunnens geopfert?

Der Pütt-Brunnen befindet sich – als Kunst- und Bauwerk – in keinem guten Zustand. Die ursprüngliche, ästhetische Formgebung des Brunnens wurde bereits mehrmals leider zu seinem Nachteil verändert. Ich verweise auf die Einfassung mit dem Pflaster des heutigen Marktplatzes. Den Pütt-Brunnen aufzuarbeiten, wieder als lebendiges Kunstwerk erscheinen zu lassen ist ein Ziel der Planung. Durch Verschiebung nach Westen wird die dringend benötigte Marktfläche vergrößert, aber keinesfalls die Gestaltkraft des Brunnens eingeschränkt. Im Gegenteil: Durch die Schaffung von Sitzgelegenheiten rund um den Brunnen sowie die Anpflanzung von Bäumen erfährt dieser bislang sehr untergenutzte Bereich eine deutliche Aufwertung.

11. Ist es nicht so, daß für die einzige „Neuerung“, nämlich ein Pflaster – allerdings mit einer höheren Traglast – mehrere Millionen € ausgegeben werden sollen? Und: Werden Rat und/ oder Verwaltung nicht nur einzig deswegen zustimmen, weil 70% der Kosten über Landesmittel gedeckt werden – der Rest von Anliegergebühren und Stadtmitteln? Ist Rat und Verwaltung klar, daß die öffentlichen Mittel zwar aus verschiedenen Töpfen, aber dennoch alles Steuermittel sind?

Diese Fragen richten sich an die Fraktionen im Rat. Anliegerbeiträge sind natürlich keine Steuermittel. Ansonsten dürfte allen Vertretern im Rat klar sein, dass es sich bei Städtebauförderungsmitteln ebenfalls um Steuermittel handelt. Es handelt sich bei der Umgestaltung des Marktplatzes nicht nur um eine Verschönerungsmaßnahme, sondern es wird auch umfangreich die Infrastruktur erneuert.

12. Warum also steht bisher nicht auch die einfachste und eleganteste Variante zur Entscheidung: Status quo mit Schönheitsveränderungen? Ist denn der Beckumer Marktplatz wirklich so häßlich? Oder will sich hier jemand nur sein Denkmal setzen? Wir appellieren an Sie: Geben Sie dem Beckumer Markplatz eine Chance, jenseits von Euronorm Plattenflächen, Wasserspielen und Bonseibäumen!

Diese „Variante“ wurde seitens des Fachausschusses abgelehnt.

13. Zum Schluß noch eine Frage an den Bürgermeister mit Bitte um konkrete, öffentliche Antwort: Es ist fester Wille einer Vielzahl von Bürgern der Stadt Beckum gegen den drohenden Ratsbeschluß ein kassatorisches Bürgerbegehren anzustrengen. Nun könnten die Bäume auf dem Marktplatz schnell mal eben gefällt werden und wir hätten eine Macht des Faktischen, gegen die ein Bürgerbegehren nichts mehr ausrichten könnte. Die Frist zur Einreichung beträgt 6 Wochen nach Bekanntgabe. Geben Sie, Herr Bürgermeister uns diese Frist zur Vorbereitung des Bürgerbegehrens ohne Ihrerseits unwiderrufliche Fakten zu schaffen?

Die Beantwortung erfolgte in der Ratssitzung.

Zusatz für alle nicht Dagewesenen: Der Bürgermeister hat persönlich mit „Ja“ geantwortet.